Urteil im Raser-Prozess gegen Kultusminister Clemens gefallen
Im Raser-Prozess gegen Sachsens Kultusminister Conrad Clemens ist das Urteil gefallen. Das Amtsgericht Weißwasser sprach eine Verwarnung gegen den Angeklagten aus. Ihm droht eine Geldstrafe von 24.000 Euro, sollte er in der zweijährigen Bewährungszeit Straftaten begehen oder gegen die Bewährungsauflagen verstoßen. Clemens soll 8.500 Euro an den Weißen Ring zahlen und an einem mindestens 20-stündigen Verkehrsunterricht teilnehmen.
Richter Alex Theile erkannte auf verbotenes Kraftfahrzeugrennen und Kennzeichenmissbrauch. Er sagte zum Angeklagten: „Sie wollten nach Hause. Deshalb haben Sie Gas gegeben, und zwar um jeden Preis. Dabei wollten Sie die Geschwindigkeit ihres Fahrzeuges ausnutzen. Das war grob rücksichtslos!“
Clemens, damals noch Bevollmächtigter und Staatssekretär in der Landesvertretung Sachsen beim Bund, war im September 2023 auf der Fahrt nach Hause mit seinem Dienstwagen, einem Audi A4 Avant, in einer Tempo-30-Zone in Krauschwitz mit 81 km/h geblitzt worden. In dem Bereich befinden sich eine Seniorenresidenz und ein Freizeitbad. Theile verwies auch auf einen schlecht einsehbaren Kreuzungspunkt an dieser Stelle. Für das Strafverfahren hatte es nach seiner Überzeugung einen hinreichenden Straftatverdacht gegeben. Er ging deshalb vom Ordnungswidrigkeits- und das Strafverfahren über. Zugleich verteidigte er seine Entscheidung. „Das Gericht hätte sich sonst der Strafvereitelung und Rechtsbeugung schuldig gemacht.“
Auch den Vorwurf des Kennzeichenmissbrauchs sah der Richter als erwiesen an. Die Tarnkennzeichen hätten nur bei hoheitlichen Aufgaben genutzt werden dürfen. An jenem Tag aber, also für die Fahrt nach Hause, habe es keine Genehmigung gegeben. Das habe der Angeklagte gewusst. „Er wollte die Tat verdecken, denn er war nicht das erste Mal geblitzt worden.“
Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft wollen das Urteil anfechten. Sie hatten die Einstellung des Strafverfahrens und Freispruch gefordert. Sie sahen keine Anhaltspunkte für ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten. Beide wiesen die Vorwürfe des verbotenen Kraftfahrzeugrennens und des Kennzeichenmissbrauchs als unbegründet zurück. Clemens habe mit seinem Dienstwagen nicht die maximale Geschwindigkeit ausgetestet, davon sei er weit entfernt gewesen. Auch habe er die am Pkw angebrachten Tarnkennzeichen ohne Einschränkungen nutzen dürfen. Nach Überzeugung der Staatsanwältin und des Verteidigers wollte der Angeklagte nichts verschleiern.
Beide rügten in scharfer Weise den Richter. Er habe keine umfassende rechtliche Prüfung der Vorwürfe vorgenommen, so Staatsanwältin Esther Aenderl. Es fehle an jeglicher Tatsachengrundlage. Verteidiger Lukas Schefer rügte Verfahrensfehler des Richters. Sein Auftreten sei dem Rechtsstaat unwürdig. Das Verfahren habe ihn sprachlos zurückgelassen.
Der Richer wiederrum kritisierte die Anklagevertreterin. „Das Gericht hat Aufgaben übernehmen müssen, die der Staatsanwaltschaft zukommen“, sagte er.
Clemens sagte nach der Urteilsverkündung: „Ich übernehme Verantwortung für mein Verhalten und respektiere die sächsische Justiz und den Rechtsstaat. Dazu gehört, dass man gegen ein solches Urteil auch in Berufung gehen kann, es überprüft. Das wollen wir nun auch tun.“ Clemens bestritt die Vorwürfe des verbotenen Kraftfahrzeugrennens und des Kennzeichenmissbrauchs, räumte aber den Tempoverstoß ein.
Auch Richter Alex Theile will nach dem Verfahren Konsequenzen ziehen. Er erwägt, alle kommunalpolitischen Tätigkeiten aufzugeben, „um den Ruch loszuwerden, dass ich als Richter voreingommen agiere“. Theile ist Stadtrat in Kamenz und Kreisrat. Er gehört der Partei „Die Linke“ an.
Seine Fahrerlaubnis behält Clemens. Grund: Für die Verurteilung im Strafprozess musste Theile den Bußgeldbescheid mit den erlassenen zwei Punkten aufheben. Clemens hat aktuell sechs Punkte. Die weitere Bewertung obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
