Mark Forster in Dresden: alle Infos zum Konzert am Elbufer
Mark Forster eröffnet am 26. Juni die Konzertsaison bei den Filmnächten am Dresdner Elbufer. Das Konzert beginnt 19:30 Uhr, Einlass ist ab 18:00 Uhr. Die wichtigsten Infos zum Konzert haben wir hier zusammengefasst.
ANREISE Wir empfehlen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad, da Parkmöglichkeiten im Umkreis der Filmnächte nur stark begrenzt zur Verfügung stehen. Das Konzertticket berechtigt zur An- und Abreise mit den öffentlichen Nahverkehrsmitteln des VVO-Verbundraums (außer Sonderverkehrsmittel) – am Veranstaltungstag ab 12 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag.
Mit dem ÖPNV Straßenbahn Linien 3*, 4*, 7* und 9: Haltestelle „Neustädter Markt“ Die mit * markierten Linien fahren nach dem Veranstaltungsende verstärkt.
PARKEN Öffentliche Parkmöglichkeiten in der Nähe: Parkplatz Wigardstraße, Parkplatz Theresienstraße, Parkplatz Sarrasanistraße & Parkhaus Metzer Straße
Behinderten-Parkplätze Die Nutzung des Parkplatzes zu Konzertveranstaltungen ist ausschließlich in Verbindung mit einem Handicap-Ticket möglich. Besucher*innen mit Handicap können am jeweiligen Veranstaltungstag über den Parkplatz des Finanzministeriums (Wiesentorstraße) ab Einlassbeginn parken. Hierfür sind Parkplätze reserviert. Der Zutritt zum Filmnächte-Gelände erfolgt über den Parkplatz auf Seiten der Augustusbrücke. Der Zugang ist mit einer Rampe ausgestattet und somit barrierefrei zugänglich.
FAHRRAD Am Eingang auf Seiten der Augustusbrücke (Elbradweg) stehen 306 Fahrradstellplätze zur Verfügung. Am Carolaplatz (auf Höhe des Finanzministeriums) stehen ebenfalls 100 Fahrradparkplätze zur Verfügung.
EINLASS Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Das Sicherheitspersonal behält sich das Recht vor, eine Leibesvisitation vorzunehmen. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt nicht zulässige Gegenstände (siehe „Bitte nicht mitnehmen!“) abzunehmen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgebrachte oder verlorene Gegenstände. Am besten Sie beschränken sich auf die wichtigsten Sachen wie Handy, Schlüssel und Portemonnaies. Bitte lassen Sie Taschen und Rucksäcke größer als A4 zuhause.
SICHERHEIT Um einen reibungslosen und entspannten Ablauf für alle zu gewährleisten, lassen Sie gefährliche und untersagte Gegenstände aller Art zuhause. Verboten sind insbesondere:
• Taschen & Rucksäcke größer als DIN A4 (eine Gepäckabgabe vor Ort ist nicht möglich)
• professionelle Kameras mit Wechsel- und/ oder Zoomobjektiven und Videofunktion sowie Licht- und Videoausrüstungen
• Audio- und Videoaufnahmegeräte aller Art auch GoPro Kameras, Selfie Sticks und Drohnen
• elektronische Geräte wie z.B. Tablets/ Laptops/ mit Ausnahme von Mobiltelefonen
• Stühle oder andere Sitzgelegenheiten
• Waffen/ Messer/ Taser/ Schlagstöcke/ Pfefferspray/ Spraydosen etc.
• Glasbehälter/ Glasflaschen/ Dosen
• Getränke und Speisen (auf dem Veranstaltungsgelände erhältlich)
• Taschenlampen/ Schlüssel- & Geldbörsenketten/ Leuchtstäbe/ Laserpointer
• Fahnen und Poster (inkl. Stöcke)/ Selfiesticks
• Helme • Regenschirme/ Sonnenschirme
• Ferngläser • jegliche sperrige Gegenstände
• Haustiere
Drogen jeglicher Art sind verboten. Einer stark alkoholisierten oder unter Einfluss von Drogen stehenden Person kann der Zutritt zum Veranstaltungsgelände und damit die Teilnahme an der Veranstaltung verweigert werden. Das Mitbringen von fremdenfeindlichem, gewaltverherrlichendem, diskriminierendem sowie radikalem Propagandamaterial ist untersagt. Das Verbot gilt auch für Kleidung o.ä. Bei Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften oder die oben genannten Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen.
ESSEN/TRINKEN Es gibt aufgrund der Hitze eine Sonderregel. Für das Konzert von Mark Forster haben Ticketinhaber die Möglichkeit bis zu 1 Liter Wasser, Saftschorle oder Tee pro Person in einer Plastikflasche mit aufs Gelände zu bringen. Vor Ort wird ausreichend für Ihr leibliches Wohl gesorgt.
DARF ICH FILMEN/FOTOGRAFIEREN? Fotoaufnahmen sowie Ton- und/oder Videoaufzeichnungen des Künstlers sind nicht erlaubt. Jegliches Kamera- und Audioequipment sowie Selfie-Sticks dürfen nicht mitgebracht werden und können am Einlass von den zuständigen Sicherheitskräften abgenommen werden. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, die betroffene Person von der Veranstaltung auszuschließen. Fotos für den privaten Gebrauch, welche mit gängigen Smartphones gemacht werden, sind davon ausgenommen.
JUGENDSCHUTZ Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Zutritt zu der Veranstaltung. Kinder/Jugendliche bis 16 Jahre dürfen das Event nur in Begleitung einer volljährigen Person besuchen. Sollte diese Person keine Erziehungsberechtigung haben, muss eine unterzeichnete Vollmacht eines Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. Bitte denken Sie unbedingt an einen entsprechenden Hörschutz! Jugendlichen von 16 bis 18 Jahren ohne volljährige Begleitung wird die Anwesenheit bis 24 Uhr nach Vorlage eines gültigen Ausweises mit Lichtbild (Personalausweis, Krankenkarte etc.) gewährt.
